Häufig gestellte Fragen

Zur Ulmer Parkbetriebsgesellschaft gehören folgende Parkhäuser in Ulm: 

  • Parkhaus Am Bahnhof
  • Parkhaus Am Rathaus
  • Parkhaus Deutschhaus
  • Parkhaus Fischerviertel
  • Parkhaus Salzstadel
  • Tiefgarage Theater
  • Congress Centrum Nord / Basteicenter
  • Quartiersgarage Spitalhof (ausschließlich für Dauerparker)
  • Parkhaus Kornhaus (ausschließlich für städtische Mitarbeiter)

Infos zu den Kosten für Kurzparker finden Sie unter den einzelnen Parkhäusern.

Sie können mit EC-Karte und allen gängigen Kreditkarten (außer American Express) an den dafür ausgewiesenen Automaten bezahlen.

Eine Bezahlung mit dem Handy ist mittels ApplePay und GooglePay möglich. Bitte beachten Sie, welche Kreditkarte Sie dafür hinterlegt haben.

Wir bieten keine Wochen- oder Monatskarten an. Bei längerer Parkdauer (Einstellung) greift unser Tageshöchstsatz, der 18,00 € Euro beträgt. Es gibt die Möglichkeit in allen unseren Parkhäusern je nach Verfügbarkeit einen Dauerstellplatz zu mieten.

Je nach Verfügbarkeit der Plätze ist es möglich, in allen unseren Parkhäusern einen Dauerstellplatz anzumieten. Nähere Informationen finden Sie unter Dauerparken

Der Vertrag für einen Dauerstellplatz wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindesterstlaufzeit beträgt 6 Monate.

Der Vertrag kann von beiden Beteiligten mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung seitens des Nutzers bedarf der Schriftform. Die PBG kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Abbuchung wegen fehlender Deckung nicht möglich ist und der fällige Betrag 2 Wochen nach erfolgter Mahnung nicht geleistet wurde. Für eine Rückbelastung oder Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von jeweils 5,00 € berechnet. Die Bestimmungen des BGB zum Verzug bleiben hiervon unberührt.

Die vorherige Reservierung eines Stellplatzes ist nicht möglich.

Sie können Ihr Fahrzeug auch über einen längeren Zeitraum in unseren Parkhäusern einstellen. Bei einer längeren Einstellzeit, bitten wir unseren Kollegen vor Ort in der Aufsicht Bescheid zu geben.

Mit Ausnahme des Parkhauses Congress Centrum Nord und der Tiefgarage Theater können Sie Ihr Fahrzeug auch über Nacht in unseren Parkhäusern einstellen.

Die Kennzeichenerkennung ist Ende 2023 in den Parkhäusern Am Bahnhof, Salzstadel und Fischerviertel verfügbar.


In den Parkhäusern Am Bahnhof, Salzstadel und Fischerviertel gibt es für vereinfachtes Ein- und Ausfahren die Kennzeichenerkennung, wobei es sich um eine Kombination von Spezialkameras und Software handelt. Der Vorteil für Sie: Dauerparker können durch das hinterlegte Kennzeichen ohne ein Ticket ein- und ausfahren. Auch für Kurzparker ergibt sich eine Neuerung, die noch mehr Komfort bietet: Sie fahren wie gewohnt zur Einfahrt und fordern dort ein Ticket an. Dabei wird das Kfz-Kennzeichen gelesen, ausgewertet und mit dem Ticket verknüpft verschlüsselt gespeichert. Durch die Verschlüsselung ist auch während der Dauer der Speicherung ein Fremdzugriff ausgeschlossen. Nach der Zahlung am Kassenautomaten können Sie ohne anhalten ausfahren. Am Kassenautomaten kann entweder das Ticket oder das Kennzeichen eingegeben werden. Wenn Sie auf die Ausfahrt zufahren, wird das Kennzeichen gelesen, identifiziert und im Hintergrund mit der Datenbank verglichen. Erkennt das System, dass das zugehörige Ticket bereits bezahlt wurde, öffnet sich die Schranke automatisch.

In beiden Fällen muss seltener an der Ein- bzw. Ausfahrtstation angehalten und das Ticket eingegeben werden. Gerade bei Stoßzeiten ist dies ein deutlicher Komfortgewinn, der sich zudem in geringeren Wartezeiten vor der Ausfahrt bemerkbar macht. 

Direkt nach Ausfahrt des Fahrzeugs, also mit Abschluss des Parkvorgangs, werden die Kennzeichen-Daten automatisch gelöscht. Eine Weitergabe der Daten, aber beispielsweise auch Auswertungen nach Abschluss des Parkvorgangs, sind daher nicht möglich.

In unseren Parkhäusern gibt es ausgewiesene Frauenstellplätze. Diese sind für alleinfahrende Frauen reserviert. Die gesetzliche Grundlage begründet sich in der Landesbauordnung bzw. in der Garagenverordnung.

In unseren Parkhäusern gibt es ausgewiesene Behindertenparkplätze. 


Besitzer des blauen Parkausweises für Behinderte haben die Berechtigung auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen zu parken, egal ob sie mit dem Rollstuhl unterwegs sind oder zu Fuß. Eine Behinderung ist nicht immer sichtbar. Der Ausweis ist gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe anzubringen.

Das Parken ist für Behinderte mit Ausweis nur im öffentlichen Straßenraum kostenfrei möglich. In privatwirtschaftlich betriebenen Parkierungsanlagen, damit auch in den Parkhäusern und Tiefgaragen der PBG, gilt dies nicht.

Diese speziell ausgewiesenen Plätze sind für Personen mit Kleinkindern (bis zum Alter von 6 Jahren) oder hochschwangere Frauen reserviert.

In unseren Häusern mit Kennzeichenerkennung geben Sie bitte Ihr Kennzeichen in den dafür vorgesehenen Kassenautomaten ein. In allen anderen wenden Sie sich bitte an unser Personal vor Ort.

Bei Ticketverlust wenden Sie sich bitte an unseren Garagenwart vor Ort oder drücken Sie die Informationstaste (Kennzeichnung durch "i") am Kassenautomat.

Sollte die Aufsicht nicht besetzt sein, ist der Garagenwart im Kundenauftrag im Parkhaus unterwegs und erreichbar über eine Handynummer, die hinter der Scheibe der Aufsicht hinterlegt ist.

In unseren Parkhäusern gibt es eine Videoüberwachung, jedoch keine Videoaufzeichnung.

In allen Parkhäusern der Ulmer Parkbetriebsgesellschaft gibt es kostenlose, öffentliche Toiletten (ausgenommen Tiefgarage Theater). Weitere Informationen hierzu finden Sie vor Ort.

In den Parkhäusern der Ulmer Parkbetriebsgesellschaft bestehen folgende Einfahrtshöhen:

  • Parkhaus Am Bahnhof: 2,20m
  • Parkhaus Am Rathaus: 2,00m
  • Parkhaus Deutschhaus: 2,00m
  • Parkhaus Fischerviertel: 2,00m
  • Parkhaus Salzstadel: 2,00m
  • Tiefgarage Theater: 1,90m
  • Congress Centrum Nord / Basteicenter: 2,00m
  • Parkhaus Kornhaus: 2,00m

Bitte geben Sie die Geo-Koordinaten ein. Diese finden Sie auf unserer Website.

  • Parkhaus Am Bahnhof: 32 Ladepunkte -> Ebene 1
  • Parkhaus Am Rathaus: 4 Ladepunkte 11KW -> Ebene2 Ausfahrt Ost
  • Parkhaus Deutschhaus: 3 Ladepunkte 11KW; 1 Schnellladesäule-> Ebene 2 Ecke zum Bahnhof
  • Parkhaus Salzstadel: 18 Ladepunkte -> Ebene 1
  • Parkhaus Fischerviertel: 18 Ladepunkte -> Ebene 1 links
  • Parkhaus Congress Centrum Nord: 16 Ladepunkte 11 KW-> direkt nach der Einfahrt rechts

Bitte nehmen Sie Kontakt zur Polizei auf.

Mit der Einfahrt in unser Parkhaus akzeptieren Sie unsere Einstellbedingungen.

Das Bewahren Ihres Fahrzeugs vor Schäden ist nicht Gegenstand unserer Einstellbedingungen. Somit parken Sie Ihr Fahrzeug auf eigene Gefahr. 

Die Ulmer Parkbetriebsgesellschaft haftet lediglich, falls Schäden an Ihrem Fahrzeug durch vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln von Mitarbeitern der PBG herbeigeführt wird. Für Beschädigungen, die andere Mieter oder Dritte verursacht haben, haftet die Haftpflichtversicherung dieser Personen. Mehr Infos finden Sie unter den Einstellbedingungen

In allen von der Ulmer PBG betriebenen Parkhäusern (außer der Tiefgarage Theater) ist unser Personal zu den Öffnungszeiten direkt vor Ort. Sollte ein Garagenwart nicht in der Aufsicht sein, ist er unterwegs im Parkhaus. Hinter der Scheibe der Aufsicht ist eine Handynummer hinterlegt unter der die jeweiligen Garagenwärter erreichbar sind. 

Sollten Sie in der Tiefgarage Theater Hilfe benötigen drücken Sie bitte die Informationstaste („i“) am Kassenautomat.

Einen Beleg über die zu zahlenden Parkgebühren erhalten Sie am Kassenautomat.

Öffnungszeiten der Verwaltung


Montag bis Donnerstag:

08.00 Uhr - 12.00 Uhr

13.00 Uhr - 16.00 Uhr


Freitag:

08.00 Uhr - 12.30 Uhr


Anschrift


Ulmer Parkbetriebs-GmbH

Wichernstraße 10

89073 Ulm

Telefon: +49 (0) 731 - 17663-0

Telefax: +49 (0) 731 - 17663-10

Mail: https://info@pbg-ulm.de/

Web: https://www.parken-in-ulm.de/